Ein wegweisender Rechtsstreit, angestrengt von Bitcoin SV (BSV)-Investoren, die Milliarden an angeblichen Schäden von prominenten Kryptowährungsbörsen zurückfordern wollten, ist mit einem entscheidenden Urteil des britischen Berufungsgerichts zu Ende gegangen. Die am 21. Mai verkündete Entscheidung wies Forderungen, die aus der Delistung von BSV im Jahr 2019 resultierten, weitgehend zurück und schuf damit einen Präzedenzfall für die Bewertung spekulativer Krypto-Assets in Rechtsstreitigkeiten.
Der Kern der Klage
Im Mittelpunkt der Klage stand eine beträchtliche Forderung von 11,9 Milliarden US-Dollar an Schadenersatz. Die Investoren argumentierten, sie hätten erhebliche potenzielle Gewinnverluste erlitten, als BSV von mehreren Handelsplattformen, darunter Binance, entfernt wurde. Ihr Argument basierte auf der spekulativen Annahme, dass, hätte BSV nicht delistet werden müssen, es in die Bewertungsebenen führender Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) oder Bitcoin Cash (BCH) hätte aufsteigen können.
Abweisung durch das Gericht und Begründung
Das Gericht wies diese Vorstellung jedoch unmissverständlich als „rein spekulativ“ zurück. Die Richter hoben hervor, dass BSV kein einzigartiges Asset sei und leicht verfügbare Alternativen biete. Des Weiteren befand das Gericht, dass Investoren zum Zeitpunkt der Delistung zumutbare Möglichkeiten hatten, ihre Verluste durch Umschichtung ihrer Bestände zu mindern.
Richter Sir Geoffrey Vos betonte die Unmöglichkeit, Schadenersatz für Gewinne zu vergeben, die auf hypothetischen zukünftigen Ergebnissen beruhen, insbesondere auf dem volatilen Kryptowährungsmarkt. Forderungen, die einen „Verlust der Chance“ auf zukünftige Einnahmen anführten, wurden als rechtlich unbegründet eingestuft. Das Gericht bestätigte auch das Prinzip der Marktrisikominderung, das auf handelbare Vermögenswerte anwendbar ist, und bekräftigte dessen Relevanz für BSV. Das bedeutet, dass jegliche ersetzbaren Verluste kurz nach dem Delisting-Ereignis zu bewerten sind, nicht basierend auf langfristiger Spekulation.
Während kleinere Aspekte des Falles möglicherweise weiterverfolgt werden können, wurde der Großteil der Klage abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass selbst Investoren, die sich der Delistung nicht bewusst waren, keinen Anspruch auf Entschädigung über den unmittelbaren Marktwert ihrer Token zum Zeitpunkt der Entfernung hinaus hatten, zuzüglich etwaiger nachweisbarer, direkter Verluste.

Jonas leitet unsere Marktanalyse und liest Kurscharts schneller als andere ihre WhatsApp-Nachrichten. Mit einem Abschluss in Volkswirtschaft und fünf Jahren Trading-Erfahrung liefert er dir präzise Insights – und erzählt zwischendurch den ein oder anderen Krypto-Witz, wenn der Bitcoin mal wieder Achterbahn fährt.