Coinbase gewinnt Rechtsstreit gegen BiT Global um WBTC-Delisting.

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By Jonas Schröder

Ein bedeutender Rechtsstreit in der Kryptowährungsbranche ist zu Ende gegangen, wobei Coinbase in seiner Auseinandersetzung mit BiT Global als Sieger hervorging. Die Klage, die sich um die Entscheidung von Coinbase drehte, Wrapped Bitcoin (WBTC) von der Liste zu nehmen, wurde von BiT Global zurückgezogen, und zwar entscheidend „with prejudice“ (endgültig), was ein definitives Ende der Angelegenheit bedeutet. Dieses Ergebnis bestärkt Coinbases Ermessensspielraum bei der Verwaltung der auf seiner Plattform gelisteten Vermögenswerte.

Ursprünge der Kontroverse

Der Streit begann Ende 2024, als Coinbase die Delistung von WBTC ankündigte und dies mit der Nichteinhaltung der Listing-Kriterien der Börse begründete. Diese Entscheidung folgte auf die Einführung von Coinbases eigener Wrapped-Bitcoin-Variante, cbBTC. Gleichzeitig gab es Kritik an BitGo, dem primären Emittenten von WBTC, wegen seiner Verbindung zu BiT Global. Diese Partnerschaft brachte insbesondere TRON-Gründer Justin Sun in die Nähe des Managements von WBTC. Es wurde spekuliert, dass Suns Beteiligung die Entscheidung von Coinbase zur Delistung von WBTC beeinflusst haben könnte.

BiT Global hingegen beurteilte die Situation anders. Mitte Dezember 2024 leitete die Organisation rechtliche Schritte gegen Coinbase ein und behauptete, die Delistung habe WBTC Schaden zugefügt. BiT Global forderte eine erhebliche finanzielle Entschädigung und eine einstweilige Verfügung (Temporary Restraining Order, TRO), um die weitere Delistung zu verhindern.

Coinbases Richtlinie bestätigt

Im Zuge der Einigung zog BiT Global seine Klage zurück. Paul Grewal, Chief Legal Officer (CLO) von Coinbase, bestätigte die Abweisung und hob ausdrücklich hervor, dass diese „with prejudice“ erfolgte. Dieser entscheidende Rechtsbegriff bedeutet, dass BiT Global daran gehindert wird, dieselbe Klage in Zukunft erneut einzureichen, was einen entscheidenden Sieg für Coinbase sichert.

Grewal betonte Coinbases Engagement für strenge Listing-Standards und hob die Bedeutung von Kundenvertrauen und regulatorischer Konformität hervor. Er erklärte: „Wir halten uns an hohe Listing-Standards, weil wir Kundenvertrauen und Compliance schätzen – und wir werden nicht gezwungen sein, weiterhin einen Vermögenswert zu listen, der unsere Kunden gefährdet. Nicht heute, niemals.“ Diese deutliche Erklärung unterstreicht Coinbases feste Haltung zu seinen Asset-Management-Richtlinien.

Zum Zeitpunkt dieses Berichts hatten sich weder Justin Sun noch BitGo öffentlich zum Rückzug der Klage geäußert. Zuvor hatte Mike Belshe, CEO von BitGo, Kritik an der Partnerschaft mit BiT Global öffentlich kommentiert und bekräftigt, dass die Vereinbarung darauf abziele, Single Points of Failure zu eliminieren und die Reichweite des Projekts zu erweitern. Belshe hatte auch Bedenken bezüglich cbBTC geäußert. Die endgültige Abweisung der Klage festigt Coinbases Position und Autonomie bei seinen Listing-Entscheidungen im wettbewerbsintensiven Wrapped-Bitcoin-Markt.

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